Alle bewilligt: Bund stimmt letztem Projektgebiet zum Breitbandausbau in MV zu

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Geförderter Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern: Die Projektgebiete/ Bild: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Der Bund hat im vierten Förderdurchlauf seines Breitbandförderprogramms ein weiteres Projektgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) positiv beschieden. Damit wurde das letzte Projektgebiet in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.

„Diese Nachricht ist ein Riesenerfolg. Damit haben wir die vollständige Finanzierung aller im Land gebildeten 93 Projektgebiete aus Mitteln des Bundesförderprogramms, ergänzt durch unsere Landesmittel, erreicht. Das hat bisher kein anderes Bundesland geschafft“, so der Minister für Digitalisierung Christian Pegel.

Für das Projekt des ZWAR werden rund 5,6 Millionen Euro Bundesförderung bewilligt. Für alle 93 Projektgebiete werden damit insgesamt mehr als 832 Millionen Euro Bundesmittel nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Das Land wird aus der Haushaltsrücklage eine knappe halbe Milliarde Euro als Kofinanzierung des Landes und kommunalen Eigenanteil beitragen.

„Durch das von Gemeinden, Kreisen und Land gemeinsam verabredete Vorgehen bei der Planung und die strukturierte Beantragung aller gebildeten Projektgebiete ist uns ein Paukenschlag gelungen“, so Pegel weiter.

Um bis zum Jahr 2018 deutschlandweit eine flächendeckende Breitbandabdeckung mit Datenraten von mindestens 50 Mbit/Sekunde zu erreichen, stellt der Bund in mehreren Etappen mehrere Milliarden Euro Fördermittel bereit. Die Förderung des Bundes beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten eines Ausbauprojektes. Um den verbleibenden kommunalen Eigenanteil zu verringern, stellte das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzend eine Kofinanzierung zum Breitbandausbau bereit. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt 10 Prozent, der allerdings aus dem Kommunalen Aufbaufonds finanziert wird und deshalb nicht die einzelnen Kommunen unmittelbar in ihrem eigenen Haushalt belastet. Das Land finanziert diese Ausgaben des Kommunalen Aufbaufonds ebenfalls aus der Haushaltsrücklage des Landes vor, da der Kommunale Aufbaufonds zurzeit keine frei verfügbaren Mittel hätte bereitstellen können.