Benedikt Kind "Breitband braucht Rechtssicherheit - Rechtliche Instrumente zur Qualitätssicherung"
Benedikt Kind, Leiter Regulierungsverfahren und Recht beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO e.V.), spricht in seinem Vortrag auf der BEL2 2015 über das Instrumentarium des Telekommunikationsgesetzes zur Qualitätssicherung, das beim Netzbetrieb einsetzt: "Qualität ist das, was am Ende beim Endkunden ankommt", so Kind.
Dabei geht Benedikt Kind im Besonderen auf folgende Schwerpunkte ein:
- Qualitätssicherung in der Endkundenbeziehung
- Transparenz über die tatsächliche Leistung (TransparenzVO; 45n Abs.1 – 3 TKG)
- Anbieterwechsel (§ 46 TKG)
- Anbieterwechsel: Anspruch des Teilnehmers (§ 46 Abs.1 TKG)
- Qualitätssicherung in der Vorleistungsbeziehung
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.bel2.net
Datum: 09.07.2015
- Kategorien:
- Vorträge
- BREKO
Schlüsselwörter: Benedikt Kind, BREKO, Qualität, Glasfasernetze, Glasfaserausbau, Breitbandausbau, Recht, Regulierung, Endkundenbeziehung, Transparenz, Anbieterwechsel, Vorleistungsbeziehung
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