EU-Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen zu

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Pressemitteilung der Europäischen Kommission


EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat das positive Votum des Europäischen Parlaments zum EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen („Umbrella Agreement“) begrüßt. „Dieses historische Abkommen führt hohe Datenschutzstandards für die transatlantische Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung ein“, so Jourová . „Mehr denn je müssen die EU und die USA zusammenarbeiten, um Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und Bürger vor gemeinsamen Sicherheitsbedrohungen zu schützen.  Gleichzeitig muss bei der Zusammenarbeit das europäische Grundrecht auf Datenschutz beachtet werden.“

Die EU-Justizkommissarin erklärte weiter: „Dieses Rahmenabkommen wird gewährleisten, dass der Austausch personenbezogener Daten, wie Strafregister, Namen oder Adressen, unter strengen Datenschutzregeln stehen. Nach Jahren der Verhandlungen haben wir ein einzigartiges Abkommen abgeschlossen, das einen hohen Schutz jener persönlicher Daten von EU-Bürgern gewährleistet, die an justizielle und polizeiliche Behörden über den Atlantik weitergegeben werden. Eine bedeutende Neuerung ist, dass die USA allen EU-Bürgern das Recht zugestehen, ihre Datenschutzrechte vor US-Gerichten geltend zu machen -  ein Recht, das für US-Bürger in Europa bereits gilt.“

Das Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA setzt hohe Datenschutzstandards für Datenübermittlungen bei der Strafverfolgung. Es gilt für alle personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Adressen, Strafregisterauszüge), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten, ausgetauscht werden.

Die Zustimmung des Parlaments folgt der Unterzeichnung des Abkommens durch die Justizminister der EU und der USA am 2. Juni 2016. Zuvor hatte der US-Kongress mit der Verabschiedung des Judicial Redress Acts am 24. Februar 2016 dem Klagerecht von EU-Bürgern vor US-Gerichten zugestimmt. Bevor das EU-US-Datenschutzrahmenabkommens offiziell in Kraft treten kann, wird noch der Rat über den Abschluss des Abkommens entscheiden.