Safe Harbour: Kommission legt Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen vor

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Pressemitteilung Europäische Kommission


Der Europäische Gerichtshof hat am 6. Oktober das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt.

Ein neues Rahmenabkommen mit den USA für die Übermittlung personenbezogener Daten wird derzeit verhandelt. Für die Übergangszeit hat die EU-Kommission heute (Freitag) Leitlinien vorgelegt, die erläutern, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Art und Weise vorübergehend Daten übermitteln können. Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Schrems hat die Kommission die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und sicheren Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten intensiviert. Ziel der Kommission ist es, die Gespräche innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

In der Zwischenzeit müssen Unternehmen das Urteil befolgen und nach Möglichkeit auf alternative Datenübermittlungsinstrumente zurückgreifen. In den heute veröffentlichten Leitlinien werden die Folgen des Urteils analysiert und alternative Verfahren für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten erörtert. Die Kommission wird zudem weiterhin eng mit den unabhängigen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um eine einheitliche Umsetzung des Urteils sicherzustellen.

Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt sagte dazu: "Wir brauchen ein Abkommen mit unseren US-amerikanischen Partnern in den nächsten drei Monaten. Die Kommission ist aufgefordert worden, rasch zu handeln, und genau das werden wir tun. Wir legen heute klare Leitlinien vor, und wir setzen uns einen festen zeitlichen Rahmen für den Abschluss der Verhandlungen. Die EU und die Vereinigten Staaten sind der wichtigste Handelspartner füreinander. Datenströme zwischen unseren Kontinenten sind von wesentlicher Bedeutung für Menschen und Unternehmen. Auch wenn es alternative Möglichkeiten gibt, ist ein sicherer neuer Rahmen doch die beste Lösung für den Schutz unserer Bürger und zum Bürokratieabbau für Unternehmen und insbesondere für junge Unternehmen."

EU-Justizkommissarin Vera Jourová ergänzte: "Die Bürger brauchen robuste Garantien für den Schutz ihrer Grundrechte, und die Unternehmen brauchen Klarheit in dieser Zwischenzeit. Deshalb möchten wir heute erläutern, unter welchen Bedingungen Unternehmen auf rechtmäßige Art und Weise vorübergehend Daten übermitteln können. Wir werden auch weiterhin eng mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, die für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften in den Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Ich habe die laufenden Gespräche mit den Vereinigten Staaten über einen neuen und soliden Rahmen für transatlantische Datenübermittlungen intensiviert und werde die Gespräche nächste Woche in Washington fortführen. Ein etwaiges neues Abkommen muss die Bestimmungen des EuGH-Urteils erfüllen."